In der betrieblichen Kfz-Versicherung
läuft es dem Grunde nach ab wie in der privaten Kfz-Versicherung auch.Versichert
ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug. Die Kfz-Haftpflicht ist
obligatorisch d.h. Verpflichtend.
Zusätzlich kann für
das Fahrzeug eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden
Versichert sind in der Teilkaskoversicherung:
- Brand / Blitzschlag / Explosion
- Sturm / Hagel / Überwemmung bzw. das abhandenkommen des Kfz durch eine
solchige
- Diebstahl / Raub / Entwendung / Unbefugter Gebrauch des Fahrzeugs
- Glasbruch
- Haarwildschäden -- inzwischen kochen die meisten Versicherer allerdings
Ihre eigenen Süppchen.
So sind z.B. beim einen Versicherer Hunde und Katzen mitversichert, beim anderen
Schafe und Ziegen, beim nächsten Federwild und bei den meisten ohnehin
Schäden durch Marderbiss (hier ist allerdings die Selbstbeteiligung meist
höher als der entstandene Schaden)
In der Vollkaskoversicherung
- Vanalismus
- Schäden, die der Eigentümer des Fahrzeugs am eigenen Fahrzeug erleidet
(wenn der Fahrer z.b. mit dem Fahrzeug gegen eine Wand fährt Vorsatz natürlich
ausgeschlossen)
Im Gegensatz zur privaten Kfz-Versicherung sind bei vielen Betrieben jedoch sogenannte "Flottentarife" möglich, d.h. Die Fahrzeuge des Betriebes werden nicht nach den entsprechenden Schadenfreiheitsklassen eingestuft, sondern es wird eine pauschale Stückprämie pro PKW / Lieferwagen / LKW..... angesetzt. Die Schadenfreiheitsrabatte gehen dadurch nicht verloren, sondern werden bei den entsprechenden Versicherern intern weitergeführt, so daß bei einem Versichererwechsel die exakten Schadenfreiheitsrabatte wieder zugeordnet werden können.