Leistung |
Änderung zum 01.01.2004 |
Ausnahmen |
Anmerkungen |
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Sterbegeld - Entbindungsgeld |
Werden aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenversicherung herausgenommen |
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- Sterilisation |
Sofern eine Sterilisation der persönlichen
Lebensplanung dient, muss diese Leistung künftig vom Versicherten selbst
finanziert werden. |
Ausnahme: Wenn eine Sterilisation medizinisch notwendig
ist, werden diese Kosten auch weiterhin von der Krankenkasse übernommen |
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- Künstliche Befruchtung |
Reduzierung von vier auf drei Versuche,
die von der Krankenkasse zu jeweils 50 % bezahlt werden. Altersbegrenzung
für Frauen zwischen 25 und 40 Jahren, für Männer bis 50 Jahre. |
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- Sehhilfen / Brillen |
Grundsätzlich werden sich die Krankenkassen
nicht mehr beteiligen. |
Ausnahme: Ein Leistungsanspruch besteht auch weiterhin
für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie
für schwer sehbeeinträchtigte Menschen |
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- Fahrkosten |
Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung
werden grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. |
Ausnahme: Wenn es zwingende medizinische Gründe gibt,
kann die Krankenkasse in besonderen Fällen eine Genehmigung erteilen
und die Fahrkosten übernehmen. Ein durchschnittlicher Krankenhausaufenthalt
dauert neun Tage. |
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- Arzneimittel |
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr erstattet.
Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung
dienen (z. B. Viagra) werden nicht mehr erstattet. |
Ausnahme: Verordnungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr,
für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und bei der Behandlung schwerwiegender
Erkrankungen, wenn solche Arzneimittel zum Therapiestandard gehören. |
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Mutterschaftsgeld -
Empfängnisverhütung - Schwangerschaftsabbruch |
Werden zukünftig über Steuern finanziert.
Für den Versicherten ändert sich nichts, da diese Leistungen auch weiterhin
über die Krankenkasse abgerechnet werden. |
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Da es sich um Leistungen handelt, die im
gesamtgesellschaftlichen Interesse sind, werden diese Künftig aus Steuermitteln
finanziert. Zu diesem Zweck wird die Tabaksteuer in drei Stufen bis
2005 um insgesamt 1 Euro pro Packung erhöht. |
... beim Zahnersatz |
Der Zahnersatz bleibt bis 2005 im Gesamtleistungskatalog
der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab 2005 können die Versicherten
wählen, ob sie diese Leistung gesetzlich oder privat absichern. Mitversicherte
Familienangehörige zahlen keinen Beitrag |
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Es werden „befundbezogene Festzuschüsse“
eingeführt. Kosten oberhalb dieser Festzuschüsse tragen die Versicherten
selbst. Am Umfang und Qualität der Versorgung wird sich gegenüber dem
heutigen Stand nichts ändern. |
... beim Krankengeld |
Ab 2006 wird von den Versicherten ein Sonderbeitrag
in Höhe von 0,5 % erhoben. |
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Neue
Zuzahlungen im Überblick
Leistung |
Zuzahlung ab 2004 |
Ausnahmen |
Anmerkungen |
... beim Arztbesuch |
Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal beim
Arzt oder Zahnarzt |
Überweisungen: Wer
von einem Arzt zu einem anderen Arzt überwiesen wird, zahlt dort keine
Praxisgebühr mehr, wenn der zweite Arztbesuch in dasselbe Quartal fällt
Vorsorge: Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge,-
und Früherkennungstermine und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr
ausgenommen. |
10
Euro pro Quartal bedeutet: Egal,
wie oft der Versicherte zu einem Arzt geht, und egal, zu wie vielen
Ärzten er mit Überweisung geht: Er zahlt insgesamt nicht mehr als 10
Euro Praxisgebühr innerhalb eines Quartals.
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... bei Arzneimitteln und Verbandsmaterial |
Zuzahlung von 10 % des Preises, jedoch
mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. In jedem Fall
nicht mehr als die Kosten des Mittels. |
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Beispiele: Ein Medikament kostet 10 Euro. Die Zuzahlung
beträgt den Mindestanteil von 5 Euro.
Ein Medikament kostet 75 Euro. Die Zuzahlung
beträgt 10 % vom Preis, also 7,50 Euro.
Ein Medikament kostet 120 Euro. Die Zuzahlung
ist auf den Maximalanteil von 10 Euro begrenzt |
... bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege |
Zuzahlung von 10 % der Kosten des Mittels
zuzüglich 10 Euro je Verordnung (bei häuslicher Krankenpflege auf 28
Tage pro Kalenderjahr begrenzt). |
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Beispiel: Wenn z.B. auf einem Rezept sechs Massagen
verordnet werden, beträgt die Zuzahlung 10 Euro für diese Verordnung
und zusätzlich 10 % der Kosten pro Massage |
... bei Hilfsmitteln |
Zuzahlung von 10 % für jedes Hilfsmittel
(z.B. Hörgerät, orthopädische Schuhe, Rollstuhl), jedoch mindestens
5 Euro und maximal 10 Euro. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten
des Mittels |
Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt
sind (z.B. Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10 % je Verbrauchseinheit,
aber maximal 10 Euro pro Monat. |
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... bei einer Soziotherapie, bei Inanspruchnahme
einer Haushaltshilfe |
Zuzahlung von 10 % der kalendertäglichen
Kosten, jedoch höchstens 10 Euro und mindestens 5 Euro. |
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... bei der stationären Vorsorge und Rehabilitation |
Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, bei Anschlussheilbehandlungen
begrenzt auf 28 Tage. |
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... bei der medizinischen Rehabilitation
für Mütter und Väter |
Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. |
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... im Krankenhaus |
Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, aber begrenzt
auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. |
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Ein durchschnittlicher Krankenhausaufenthalt
dauert neun Tage. |
Berufsunfähigkeitsversicherung |
Wurde aus dem Katalog der Gesetzlichen
Krankenversicherung herausgenommen bzw. auf sog. Erwerbsminderungsrente
umgestellt. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist heute also
wichtiger denn je |
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